1 ALLGEMEINES
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von mir über- nommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Fotografien im Sinne der AGB sind sämtliche Werke, die ich geschaffen habe, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Diapositiv, elektronische oder sonstige Bildträger).
1.3 Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen. Sie können von mir gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
1.4 Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, elektronische Bearbeitungen, elektronische Bildträger, Modellhonorare, Honorare für Styling, Make-up, Frisuren, Leihgebühren für Styling, Requisiten und Spezialgeräte, Reisekosten, Spesen etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
1.5 Alle von mir berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Ist Zahlung nach Veröffentlichung vereinbart, so gilt Veröffentlichung innerhalb von 6 Monaten als angenommen, es sei denn es ist ein konkreter Zahlungstermin bestimmt.
2 RECHTE UND PFLICHTEN IM VERHÄLTNIS ZWISCHEN MIR UND DEM AUFTRAGGEBER
2.1 Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und mir ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber bin ich alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an meinem Werk.
2.2 Ich übertrage dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung. Dies gilt auch für wesentliche Änderungen oder Bearbeitungen des Bildes (z.B. durch Montage oder elektronische Bearbeitung).
2.3 Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch mich. Entgegenstehende Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2.4 Bei der Verwendung meines Werkes habe ich Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
2.5 Jede Art der Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger bedarf – soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht – meiner Zustimmung.
2.6 Der Auftraggeber stellt mir nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
3 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, GEFAHRTRAGUNG
3.1 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei mir eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten gerechnet ab Abnahme.
3.2 Ich verpflichte mich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen mich sind nur bei grobfahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich; der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Fehler bei der Filmentwicklung im Labor und bei der Weiterverarbeitung elektronischer Medien gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.3 Fotografien sind per Einschreiben oder Kurier zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der Auftraggeber.
4 ERGÄNZENDE SONDERBESTIMMUNGEN, GELTEND FÜR AUFTRÄGE, NEUE FOTOGRAFIEN ZU SCHAFFEN
4.1 Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von mir zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann ich, ohne daß es eines Schadensnachweises bedürfte, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von mir nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht mir das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von mir begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer.
4.2 Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von mir nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z.B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen etc.), so kann ich verlangen, das sich mein Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht. Ich bin verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernehme ich nicht.
4.3 Gehen Fotografien in meinem Gefahrenbereich trotz größter Sorgfalt unter, ohne das ich dies zu vertreten habe, so berührt dies meinen Honoraranspruch nicht. Ich bin in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, das der Auftraggeber zu vertreten hat.
4.4 Motivgestaltung kann nur dann Gegenstand von Mängelrügen sein, wenn ein detailliertes Briefing oder Layout in schriftlicher Form vorhanden war; ist dies nicht der Fall, bin ich in Fragen der Motivgestaltung frei.
5 ERGÄNZENDE SONDERBESTIMMUNGEN, GELTEND FÜR DIE ÜBERTRAGUNG VON NUTZUNGSRECHTEN VON FOTOGRAFIEN, DIE NICHT FÜR DEN AUFTRAGGEBER ANGEFERTIGT WURDEN
5.1 Ich übertrage nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben mein Eigentum.
5.2 Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich und auf eigene Kosten wieder an mich zurück. Nicht verwendete Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang an mich zurückzusenden.
5.3 Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne daß ich dies zu vertreten habe, so bin ich berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes fotografische Unikat das Fünffache des vereinbarten Honorars, mindestens aber Euro 600.-.
6 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Augsburg.
6.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Augsburg, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.
7 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER VEREINBARUNGEN
7.1 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsvereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
7.2 Entsprechendes gilt für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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